Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer hat am 29. November 2019 eine Resolution zur angemessenen Honorierung von Planungsleistungen verabschiedet
Nach dem im Juli gefassten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Wegfall der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 29. Oktober 2019 die aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen vor. Die skizzierten Lösungsvorschläge wurden von den 125 Vertreterinnen und Vertreter des „Architektenparlaments“ der Bayerischen Architektenkammer am 29. November 2019 ausführlich diskutiert. Dazu wurde folgende Resolution verabschiedet:
Der Europäische Gerichtshof hat verbindlichen Honorarsätzen in Honorarordnungen in der bisherigen Form eine Absage erteilt. Wir Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner begrüßen daher umso mehr die Zusage der Bundesregierung, an der HOAI im Grunde festzuhalten. Für die Fälle, in denen keine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wurde, sollen auch die Honorartafeln weiterhin verbindliche Anwendung finden. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier die bisherigen Mittelsätze als Regelsätze anzusetzen. Eine qualitätsvolle Planung hat einen hohen Wert für Gesellschaft, Verbraucher und Umwelt und ist entsprechend zu honorieren.